Rechtliche Implikationen beim Immobilienkauf mit bestehenden Mietern

Der Erwerb einer Immobilie, in der bereits Mieter wohnen, bringt eine Vielzahl rechtlicher Besonderheiten und Herausforderungen mit sich. Käufer sollten sich vorab intensiv mit den gesetzlichen Regelungen auseinanderzusetzen, um spätere Konflikte oder unerwartete Verpflichtungen zu vermeiden. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten rechtlichen Aspekte, die beim Kauf von vermieteten Wohnungen oder Häusern in Deutschland zu beachten sind, und erläutert sowohl die Chancen als auch die Risiken, die mit dem Erwerb solcher Immobilien verbunden sind.

Übergang des Mietvertrags beim Eigentümerwechsel

Fortbestand des Mietverhältnisses

Ein zentraler Grundsatz des deutschen Mietrechts ist, dass der Erwerber einer vermieteten Immobilie gemäß § 566 BGB „in die Rechte und Pflichten“ des Vermieters eintritt. Das bedeutet, der Mietvertrag bleibt zu denselben Bedingungen bestehen, auch wenn sich der Eigentümer ändert. Der neue Eigentümer ist somit an sämtliche Vereinbarungen des laufenden Mietvertrags gebunden und muss sowohl Rechte als auch Pflichten übernehmen. Dazu gehören beispielsweise die Instandhaltungspflicht der Wohnung, die Kautionsverwaltung sowie die Wahrung der Kündigungsfristen. Es existiert kein Sonderkündigungsrecht des Käufers aufgrund des Erwerbs, und der Mietvertrag kann nicht einvernehmlich geändert werden, es sei denn, der Mieter stimmt zu.

Informationspflichten und Transparenz

Beim Immobilienkauf mit bestehenden Mietverhältnissen ist es unerlässlich, dass der Käufer frühzeitig und umfassend über die Inhalte aller relevanten Mietverträge informiert wird. Der Verkäufer muss sämtliche Mietverträge, Nachträge, Protokolle und sonstige mietrechtliche Dokumente zur Verfügung stellen und auf besondere Vereinbarungen, wie beispielsweise Staffelmieten oder Sonderrechte, explizit hinweisen. Nur so kann sich der Käufer einen vollständigen Überblick über seine zukünftigen Pflichten und Rechte verschaffen und rechtliche oder wirtschaftliche Risiken minimieren. Zudem müssen Übergabeprotokolle und Mietzahlungsstände vorgelegt werden, um eventuelle Streitpunkte direkt zu klären.

Kündigungsschutz und Eigenbedarf

Nach deutschem Recht genießen Mieter einen ausgeprägten Kündigungsschutz, der unabhängig von einem Eigentümerwechsel besteht. Eine ordentliche Kündigung durch den neuen Eigentümer ist nur unter streng definierten Umständen möglich, beispielsweise bei Eigenbedarf oder nicht unerheblicher Vertragsverletzung durch den Mieter. Mietverträge können nicht allein aufgrund eines Verkaufs gekündigt werden, der Erwerber ist weiterhin an die bestehenden Kündigungsfristen gebunden. Darüber hinaus existiert ein besonderer Schutz bei sogenannten Sozialklauseln, beispielsweise für ältere oder besonders schutzbedürftige Mieter, was eine Kündigung zusätzlich erschweren kann.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs setzt voraus, dass der neue Eigentümer die Wohnung tatsächlich für sich selbst, für nahe Familienangehörige oder bestimmte Haushaltsangehörige benötigt. Die Anforderungen an die Begründung des Eigenbedarfs sind hoch; pauschale Angaben sind nicht ausreichend. Es muss klar dargelegt werden, wer warum in die Wohnung einziehen möchte. Darüber hinaus gilt nach einem Eigentümerwechsel zugunsten des Mieters oftmals eine gesetzliche Kündigungssperrfrist, die insbesondere bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bis zu drei Jahre betragen kann. Innerhalb dieser Zeit ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf grundsätzlich ausgeschlossen.
Auch nach dem Eigentümerwechsel bleiben Mieter umfassend geschützt und können mit rechtlichen Mitteln gegen unbegründete oder formale Fehlkündigungen vorgehen. Sie haben das Recht, jede Kündigung auf ihre Zulässigkeit hin vom Gericht prüfen zu lassen. Im Falle einer Eigenbedarfskündigung steht dem Mieter darüber hinaus ein Widerspruchsrecht zu, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn unzumutbare Härten bedeuten würde. Gerade in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt genießen Mieter daher eine besondere Position, die von Immobilienkäufern beachtet und respektiert werden sollte.

Übernahme von Kautionen und Mietsicherheiten

Gesetzliche Grundlagen zur Kautionsübernahme

Nach § 566a BGB ist jeder neue Eigentümer verpflichtet, die vom Mieter geleistete Kaution vollständig zu übernehmen, unabhängig davon, ob er diese tatsächlich vom früheren Vermieter erhalten hat. Die Haftung gegenüber dem Mieter besteht unmittelbar und ist nicht von zivilrechtlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer abhängig. Somit sollte der Käufer bereits beim Kauf darauf achten, dass die Kaution im Rahmen des Kaufpreises übergeben wird und auch tatsächlich auf sein Kautionskonto eingezahlt wird. Andernfalls muss er im Zweifelsfall die Kaution aus eigenen Mitteln an den Mieter zurückzahlen.

Verpflichtungen hinsichtlich Kautionsabrechnung

Der neue Eigentümer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Verwaltung der Mietkaution und ihre verzinste Anlage gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der neue Vermieter die Pflicht, die Kaution zeitnah und korrekt abzurechnen. Dabei sind eventuelle Ansprüche, beispielsweise wegen ausstehender Miete oder notwendiger Reparaturen, genau zu prüfen und zu belegen. Werden dabei Fehler gemacht, kann der Mieter sowohl die Auszahlung der Kaution verlangen als auch unter Umständen Schadensersatz geltend machen. Eine fehlerhafte Kautionsverwaltung birgt somit ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko.

Bedeutung für die Vertragsgestaltung beim Kauf

Bereits im Immobilienkaufvertrag sollten klare Regelungen zur Übernahme der Kautionen und etwaiger Mietsicherheiten getroffen werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit der Käufer seine neuen Pflichten erfüllen kann. Dabei müssen sowohl die Höhe der Kaution als auch eventuelle Ansprüche gegen den Mieter transparent ausgewiesen werden. Fehlen solche Regelungen, ist der Käufer im Zweifel verpflichtet, die Kaution zu zahlen, unabhängig davon, ob er sie tatsächlich erhalten hat. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung schützt beide Parteien vor späteren Streitigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen.
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